🐾 Neues Hundegesetz im Kanton Zürich ab 1. Juni 2025
Ab dem 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz in Kraft – mit einigen wichtigen Änderungen, die alle betreffen, die künftig einen Hund halten oder neu in den Kanton ziehen.
Ich fasse dir hier die wichtigsten Punkte kompakt zusammen:
📘 Theoriekurs für neue Hundehalter:innen
Wer zum ersten Mal (oder nach über zehn Jahren wieder) einen Hund hält, muss neu einen zweistündigen Theoriekurs besuchen – inklusive kleiner Prüfung. Der Kurs vermittelt Basiswissen rund um Hundehaltung, Verantwortung und rechtliche Pflichten. Er muss vor oder spätestens zwei Monate nach der Übernahme des Hundes absolviert werden.
🐶 Praxis-Ausbildung für jeden neuen Hund
Neu gilt für alle Hunde (unabhängig von Rasse und Grösse): Wer ab dem 1. Juni 2025 einen Hund neu übernimmt oder in den Kanton Zürich bringt, muss mit dem Hund einen praktischen Kurs mit sechs Lektionen besuchen. Der Kurs beginnt frühestens ab dem 6. Lebensmonat und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
🧑🏫 Neue Anforderungen an Hundetrainer:innen
Nur noch Hundetrainer:innen mit kantonaler Bewilligung dürfen künftig Ausbildungskurse durchführen. Das heisst auch: Als Halter:in solltest du bei der Wahl deines Trainings darauf achten, dass der Anbieter offiziell zugelassen ist.
🚫 Keine neuen Rottweiler mehr im Kanton
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich keine neuen Rottweiler mehr angeschafft werden. Wer bereits einen Rottweiler hält, muss bis Ende Juni 2025 eine Haltebewilligung beantragen. Für besuchsweise anwesende Rottweiler aus anderen Kantonen oder dem Ausland gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Wenn du Fragen zu den Änderungen hast oder dir unsicher bist, ob du betroffen bist: Melde dich gerne bei mir. Ich begleite dich und deinen Hund gern durch diese neuen Anforderungen – fair, individuell und mit Herz 💛
Herzlich,
Miriam
Hundereich Training, Raum Meilen