Hundeverordnung im Kanton Zürich – Seit dem 1. September 2008 gelten in der Schweiz besondere Ausbildungsanforderungen an den Hundehalter. Hierzu beachten Sie bitte folgende Informationen:

Übernahme eines Hundes nach dem 31. Dezember 2010 für Hunde der Rasselte 1, sogenannte massive Hunde mit Endgewicht über 15 Kilogramm und/oder Schulterhöhe über 45 cm:

Übernahme des Hundes zwischen der 8. und 16. Lebenswoche

  • Welpenförderung à 4 Lektionen an mindestens 4 Tagen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
  • Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat

Wurde die Welpenförderung und/oder der Junghundekurs nicht besucht, ist ein Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen erforderlich.

Übernahme des Hundes zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat

  • Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat

Wurde die Welpenförderung durch den Vorbesitzer nicht besucht, muss ein Erziehungskurs à 10 Lektionen an mindestens 5 Tagen innert Jahresfrist nach Abschluss des Junghundekurses besucht werden.

Wurde der Junghundekurs nicht besucht, ist der Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen innert Jahresfrist zu besuchen.

Details zur Hundeverordnung im Kanton Zürich sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kanton Zürich.